Die rosa Zeiten sind vorbei
Ältere Führerscheine müssen umgetauscht werden. Bis 2033 gibt es ein einheitliches Format.
Warum ist ein Umtausch nötig?
Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches, fälschungssicheres Format bekommen. Das betrifft generell alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das neue Dokument ist nur noch für 15 Jahre gültig. Danach wird wieder – wie vergleichbar bei Personalausweisen oder Pässen – ein neues fällig.
Der Umtausch verläuft in mehreren Wellen
Damit der Umtausch nicht chaotisch verläuft, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber und das Ausstellungsdatum des Scheins.
Papierdokumente: Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran. Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Betroffene der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.
Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Webseite dazu umfangreiche Informationen und Fristenrechner bereithält.
Eine allgemeine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen –- unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Was ist für den Umtausch nötig?
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. In manchen Städten und Gemeinden ist der Antrag oder die Vergabe des Termins auch online machbar. Auch ein Direktversand des neuen Dokuments aus der Bundesdruckerei ist oft möglich. Als Dokumente werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, das bisherige Führerscheindokument und ein biometrisches Passfoto für das neue Dokument. Die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt rund 25 Euro (Kosten für Direktversand aus der Bundesdruckerei und Expressherstellung können dazu kommen).
Nicht auf den letzten Drücker tauschen
Man kann den Austausch schon weit vor dem für einen selbst verbindlichen Termin angehen. „Den Umtausch aber nicht auf den letzten Drücker angehen“, sagt Herbert Engelmohr vom AvD und rät zu einem rechtzeitigen Termin. Denn die Wartezeiten könnten an den verschiedenen Standorten unterschiedlich ausfallen. Für die Produktion allein nennt die Bundesdruckerei in der Regel eine Dauer von zwei Wochen - auch eine Expressherstellung binnen 48 Stunden ist möglich (Aufpreis rund 8 Euro). Die Bearbeitungszeit der Behörde kommt noch oben drauf. Dort klären sollte man stets, ob diese auch einen Direktversand des fertigen Dokuments ermöglicht. Wer will, kann das alte Dokument aus nostalgischen Gründen behalten – nachdem es die Behörde entwertet hat.
Was passiert ohne Umtausch nach der Frist?
Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, auch wenn das Führerscheindokument nicht mehr gültig ist. Ein abgelaufener Schein ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit: in der Regel führt das zu 10 Euro Verwarngeld.