Ein sehr nettes Team, freundlich und kompetent.

Plakette abgelaufen?
Kommen Sie ohne Termin vorbei
HU / AU täglich
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags: 8:30 bis 17:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:30 bis 12:00 Uhr
Standort:
B56 Prüfservice GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 16, 52351 Düren
Bei uns gibt es keine Terminvereinbarungen.
Kommen Sie einfach zur HU / AU Untersuchung für Ihr Kfz vorbei.
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags: 8:30 bis 17:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Hauptuntersuchung HU / AU in Düren
Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung. Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO
Planen Sie zulassungspflichtige Umbauten an Ihrem Kfz? Wünschen Sie ein Wertgutachten für Ihren Autoverkauf oder Oldtimer? Haben Sie von der Polizei eine Mängelkarte erhalten? Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach an uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Weitere Dienstleistungen als GTÜ-Vertragspartner
Amtliche Tätigkeiten:
- Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO
- Änderung von Fahrzeugpapieren gemäß § 13 FZV
- Oldtimer-Erstbegutachtung nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen / Rotes Kennzeichen)
- Mängelkarten entsprechend § 5 (3) FZV
- Gutachten für Tempo 100 km/h an Anhängern
- Taxi und Bus entsprechend §§ 41, 42 BO-Kraft
- Gaswiederholungsprüfung bei Fahrzeugen mit Gasantrieb (GWP) nach § 4a StVZO
Nicht amtliche Tätigkeiten:
- Technische Prüfung
- Feinstaubplakette
- UVV-Prüfungen von Fahrzeugen, Hubladebühnen
Unkompliziert und zuverlässig
Wir sind bestrebt jedes Anliegen schnell und unkompliziert zu lösen. Dabei arbeiten wir mit größter Expertise und maximalem Einsatz an der Lösung Ihrer Aufgaben.

B56 Prüfservice GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 16
52351 Düren
Direkt an der B56 - Dürener Automeile
Kompetent, schnell und keine Wartezeit. Top.
War das erste Mal bei dieser Prüfstelle, ich bin sehr zufrieden mit dem Ablauf. Freundliche Begrüßung und kompetente Prüfer die auch Fragen sehr freundlich beantwortet haben. ich kann die Prüfstelle nur weier empfehlen und werde betimmt wieder kommen
Prüfung von Gasanlagen für Wohnmobile oder Wohnwagen in Düren
Dicht halten und Leckagen vorbeugen
Campen liegt voll im Trend. Um viele Campingplätze in Deutschland und darüber hinaus nutzen zu können, ist der Nachweis einer gültigen, bestandenen Gasanlagenprüfung nach DVWG G607 nötig. Diesen Check führen wir durch und überprüfen dabei Kocher, Heizungen und ähnliche Flüssiggasanlagen auf ihren Zustand, ihre Funktion und Dichtigkeit. 10 Jahre alte oder ältere Regler und Schläuche müssen beispielsweise bereits seit 2003 ausgetauscht werden. Nach unserem Check können Sie beruhigt mit ihrem mobilen Zuhause in Urlaub fahren.


Oldtimer mit H-Kennzeichen
Noch lange kein altes Eisen
Die meisten Oldtimer sind ihren Besitzern ans Herz gewachsen. Nicht ohne Grund, hängen daran doch vielfach jede Menge schöner Erinnerungen. Damit ein „Schätzchen“ seinen Besitzer nicht teuer zu stehen kommt, empfiehlt sich eine H-Zulassung mit wesentlichen Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer. Zum Erhalt der H-Zulassung oder auch eines roten 07er-Kennzeichens führen unsere GTÜ-Prüfingenieure Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO durch. Danach heißt es nur noch „Start frei!“
Häufige Fragen zur GTÜ Prüfung / Hauptuntersuchung (HU) Düren
Wo finde ich den Termin für die Hauptuntersuchung meines Fahrzeugs?
Ganz einfach auf der Plakette am hinteren Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
Die Hauptuntersuchung steht an, was gilt es dabei zu haben?
Neben dem zu prüfenden Fahrzeug ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher als Fahrzeugschein bekannt, vorzulegen. Ist diese nicht vorhanden, kann auch die Zulassungsbescheinigung Teil II, der ehemalige Fahrzeugbrief, eingereicht werden. Darüber hinaus sind je nach Einzelfall noch Teilegenehmigungen für genutzte Anbauteile, ABEs oder Eintragungspapiere erforderlich.
Den Termin für die Hauptuntersuchung habe ich verpasst. Was muss ich tun, wenn die HU überfällig ist?
Ein Überziehen der Hauptuntersuchung HU in Düren für bis zu 2 Monate zieht vonseiten der Prüforganisation keine Konsequenzen nach sich. Danach sieht der Gesetzgeber eine umfangreichere Prüfung vor. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird durch einen 20-prozentigen Preisaufschlag auf die HU-Prüfgebühr ausgeglichen. Die Überziehung um mehr als 2 Monate kann gemäß aktueller Rechtsprechung zu einem Bußgeldverfahren führen. Um unnötige Auslagen und Nachteile zu vermeiden, führen Sie uns Ihr Fahrzeug am besten rechtzeitig vor.
Wenn ich die Hauptuntersuchung mit zeitlichem Verzug vornehmen lasse, wie lange ist die HU dann noch gültig?
Die Zeit läuft bei einem Pkw gemäß aktueller Rechtsprechung vom Tag der Prüfung an für 24 Monate. Bei der Prüfung selbst ist eine Zurückdatierung ausgeschlossen, sodass man jeweils nur eine erneute Laufzeit von 2 Jahren zur Verfügung hat.
Der Bericht, den ich zur Hauptuntersuchung bekommen habe, ist unauffindbar. Was habe ich nun zu tun?
Blicken Sie in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), um zu erfahren, bei welcher Prüforganisation Sie die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt haben. Kontaktieren Sie dann diese Prüfgesellschaft und fordern Sie – ggfs. gegen Gebühr – eine sogenannte Mehrfertigung des HU-Berichtes an. Die Ausstellung ist abhängig von der Prüforganisation. Eine GTÜ-Prüfstelle kann beispielsweise sämtliche Berichte von GTÜ-Prüfingenieuren problemlos als Mehrfertigung ausstellen. Wir händigen Ihnen gern sogar kostenlos eine Mehrfertigung aus, wenn Sie die HU bei uns haben vornehmen lassen.
Ich benötige eine Feinstaubplakette für mein Fahrzeug. Wo bekomme ich sie?
Entsprechend den Abgasschlüsselnummern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) enthalten sind, wird die jeweilige Feinstaubplakette ausgegeben. Sie erhalten sie bei uns ebenso wie bei anderen Prüfstellen, im Straßenverkehrsamt oder vielfach in Kfz-Werkstätten gegen eine Gebühr.
Meinem Fahrzeug kann keine Feinstaubplakette zugeteilt werden. Was kann ich tun?
Um festzustellen, ob Ihr Fahrzeug definitiv keine Feinstaubplakette erhalten kann, sollten Sie zunächst einen Blick auf die aktuelle Website der GTÜ werfen. Dort finden Sie zum Beispiel Informationen darüber, ob es für Ihr Fahrzeug eventuell einen Nachrüstsatz für Rußpartikelfilter (DPF) gibt. Ist dies nicht der Fall und Ihrem Fahrzeug kann keine Feinstaubplakette zugeteilt werden, dann besteht noch die Chance der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV. Diese können Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt vorlegen, das daraufhin eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann. Sprechen Sie uns im Zweifel gern auf Ihren Einzelfall an.
Ich benötige ein Teilegutachten. Wo erhalte ich es?
Die erste Adresse für die Anforderung eines Teilegutachtens ist der Hersteller oder ggf. Verkäufer eines Bauteils. Ist eine Anfrage dort vergeblich oder gibt es andere Probleme bei der Beschaffung, so kontaktieren Sie uns gerne. Wir bemühen uns dann an Ihrer Stelle um die gewünschte Unterlage oder helfen Ihnen auf andere Weise.